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Ratgeber · Lesezeit ca. 9 Min.

KfW-Förderung: welche Programme es 2026 gibt

Zinsverbilligte Kredite, Tilgungszuschüsse, ein echter Zuschuss für die Heizung – die KfW fördert Wohneigentum an mehreren Stellen. Der teuerste Fehler hat allerdings nichts mit der Programmwahl zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt.

Die wichtigste Regel zuerst: erst der Antrag, dann die Unterschrift

Ein KfW-Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW eingegangen sein. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist – beim geförderten Ersterwerb also der Kauf- oder Bauträgervertrag beim Notar.

Zwei Details entscheiden hier über mehrere zehntausend Euro:

  • Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW, nicht bei Ihrer Bank oder Ihrem Vermittler. Wird der Antrag erst Tage später weitergereicht, kann der Notartermin dazwischenfallen.
  • Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Es gibt keine Kulanz und keine Heilung, wenn zuerst unterschrieben wurde.
Der Rettungsanker, den viele nicht kennen: Wird der Kauf- oder Bauträgervertrag ausdrücklich unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Förderzusage gestellt, gilt das nach den KfW-Merkblättern nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Diese Klausel muss allerdings vor dem Notartermin abgestimmt werden – im Nachhinein lässt sie sich nicht einbauen. Sprechen Sie den Punkt rechtzeitig mit dem Notariat an.

Wie Sie überhaupt an das Geld kommen

KfW-Kredite bekommen Sie nicht direkt bei der KfW. Es gilt das Durchleitungsprinzip: Sie stellen den Antrag über einen Finanzierungspartner – Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Vermittler. Dieser Partner schließt den Darlehensvertrag mit Ihnen, leitet die KfW-Mittel durch und verantwortet Bonitätsprüfung und Besicherung. Einen Anspruch auf Durchleitung gibt es nicht: Lehnt der Partner ab, hilft die Förderzusage allein nichts.

Nur der reine Zuschuss der Heizungsförderung (Programm 458) wird von Ihnen selbst über das Portal „Meine KfW“ beantragt.

Praktisch heißt das: Die Förderung ist kein separater Vorgang neben Ihrer Finanzierung, sondern ein Baustein darin. Sie muss zur Gesamtstruktur passen – und zeitlich zum Notartermin.

Die Programme im Überblick

ProgrammWofürRahmen
124 WohneigentumsprogrammKauf oder Bau, ohne Energieauflagenbis 100.000 € Kredit
297/298 Klimafreundlicher NeubauNeubau oder Ersterwerb mit Effizienzstandardbis 100.000 € je Wohneinheit
296 Klimafreundlicher Neubau, Niedrigpreissegmentwie 297/298, mit Kostengrenzebis 100.000 € je Wohneinheit
300 Wohneigentum für FamilienNeubau, Familien mit Kind170.000 – 270.000 € Kredit
308 „Jung kauft Alt“Kauf eines sanierungsbedürftigen Hausessiehe Hinweis unten
261 Wohngebäude – KreditSanierung zum Effizienzhausbis 150.000 € + Tilgungszuschuss
458 HeizungsförderungHeizungstauschZuschuss, ab 30 %
159 Altersgerecht UmbauenBarrierereduzierung, Einbruchschutzbis 50.000 € je Wohneinheit

Stand: 2. August 2026. Förderkonditionen ändern sich häufig – die Bedingungen der Sanierungs- und Heizungsförderung wurden zuletzt zum 21. Juli 2026 angepasst. Prüfen Sie die aktuellen Werte vor der Antragstellung auf den Produktseiten der KfW. Beim Programm 297 ist die Förderstufe Effizienzhaus 55 zudem befristet.

Kredit, Tilgungszuschuss oder echter Zuschuss?

Das wird häufig durcheinandergebracht, macht aber einen großen Unterschied:

  • Zinsverbilligte Kredite (124, 296, 297/298, 300, 308, 159): Sie zahlen den vollen Betrag zurück. Der Vorteil liegt im Zinssatz und in den langen Laufzeiten – nicht in geschenktem Geld.
  • Kredit mit Tilgungszuschuss (261): Ein Teil der Kreditschuld wird erlassen, gestaffelt nach erreichter Effizienzhausstufe. Boni gibt es unter anderem für besonders schlechte Ausgangsgebäude.
  • Echter Zuschuss (458): Wird nicht zurückgezahlt. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro gedeckelt sind; dazu kommen Boni.

Den konkreten Zinssatz legt die KfW erst am Tag der Zusage fest. Wer heute mit einem Zins aus einem Ratgeber oder Vergleichsportal kalkuliert, rechnet mit einer Zahl, die es so nicht mehr geben muss.

Die Familienprogramme: großzügig, aber mit harten Bedingungen

Die Programme 300 (Neubau) und 308 (Bestandserwerb, „Jung kauft Alt“) sind für viele Familien der stärkste Hebel. Die Voraussetzungen sind allerdings keine Formalien:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt.
  • Selbstnutzung mit mindestens 50 Prozent Eigentumsanteil.
  • Kein weiteres Wohneigentum in Deutschland – auch nicht anteilig. Eine geerbte Miteigentumsquote am Elternhaus oder eine vermietete Eigentumswohnung kann die Förderfähigkeit ausschließen.
  • Einkommensgrenze: 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Herangezogen wird der Durchschnitt der Steuerbescheide zweier zurückliegender Jahre – nicht Ihre heutige Gehaltsabrechnung.
  • Wer früher Baukindergeld bezogen hat, ist ausgeschlossen.

Bei „Jung kauft Alt“ kommen zwei Besonderheiten hinzu: Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in die Energieausweis-Klasse F, G oder H fallen – und Sie verpflichten sich, sie innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage energetisch auf den geforderten Standard zu bringen. Diese Sanierung gehört von Anfang an in die Finanzierungsplanung, nicht in die Kategorie „schauen wir später“.

Zum Übergang 308: Auf der KfW-Produktseite standen am 2. August 2026 Kredithöchstbeträge von 100.000 Euro (ein Kind), 125.000 Euro (zwei Kinder) und 150.000 Euro (ab drei Kindern). Zum 3. August 2026 wurde eine deutliche Anhebung angekündigt. Wenn Sie im Grenzbereich planen, lohnt sich ein tagesaktueller Blick auf kfw.de – und die bewusste Wahl des Antragszeitpunkts.

Bevor Sie fest mit Förderung rechnen

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Programme beruhen auf Förderrichtlinien des Bundes, nicht auf Gesetzen, und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. In der Vergangenheit wurden Programme kurzfristig gestoppt. Eine Finanzierung, die ohne die Förderung nicht tragen würde, ist deshalb riskant gebaut – die Förderung sollte die Rate verbessern, nicht sie überhaupt erst möglich machen.

Den Energieeffizienz-Experten früh einschalten. Für die Programme 261, 296, 297/298, 300 und 458 ist eine Bestätigung zum Antrag Voraussetzung. Ohne sie kann der Antrag nicht gestellt werden – und die Suche nach einer verfügbaren Fachperson dauert oft Wochen.

Ihre Angaben sind subventionserheblich. KfW-Mittel sind Subventionen im Sinne des § 264 StGB. Unrichtige oder unvollständige Angaben zu Einkommen, Kinderzahl, bestehendem Wohneigentum oder Selbstnutzung können als Subventionsbetrug strafbar sein – bereits leichtfertiges Handeln genügt. Ändern sich die Verhältnisse später, etwa weil die Selbstnutzung entfällt, ist das unverzüglich zu melden.

Was es nicht mehr gibt

Ältere Ratgeber führen regelmäßig Programme, die längst geschlossen sind:

  • Baukindergeld (424) – letzte Anträge Ende 2022, endgültig ausgelaufen.
  • Kreditvariante 262 – eingestellt, die KfW verweist auf Programm 261.
  • Alte Tilgungszuschüsse bis 45 Prozent in der Sanierungsförderung – seit der Anpassung zum 21. Juli 2026 überholt.

Wenn Sie in einer Kalkulation eine dieser Positionen finden, ist die ganze Rechnung veraltet.

Budget realistisch prüfen → Rate berechnen

Häufige Fragen

Ich habe den Kaufvertrag schon unterschrieben – geht die KfW-Förderung noch?
In aller Regel nein. Der Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrags gilt beim geförderten Ersterwerb als Vorhabenbeginn, und der Antrag muss vorher bei der KfW eingegangen sein. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vertrag ausdrücklich unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Förderzusage gestellt wurde – diese Klausel muss vor dem Notartermin vereinbart worden sein.
Kann ich den Antrag direkt bei der KfW stellen?
Bei den Kreditprogrammen nicht. Die KfW arbeitet nach dem Durchleitungsprinzip: Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner – Bank, Bausparkasse oder Vermittler –, der auch den Darlehensvertrag mit Ihnen schließt und Ihre Bonität prüft. Nur den Zuschuss der Heizungsförderung (458) beantragen Sie selbst über das Portal „Meine KfW“.
Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Teilweise ja. Das Wohneigentumsprogramm 124 ist ausdrücklich mit den Programmen 296, 297, 298 und 300 kombinierbar, sodass sich die Beträge addieren. Für jedes Programm gilt die Antragsfrist vor Vorhabenbeginn aber eigenständig, und die technischen Voraussetzungen müssen jeweils vollständig erfüllt sein. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich später ausziehe und vermiete?
Die Selbstnutzung ist bei den Wohneigentumsprogrammen eine Fördervoraussetzung. Fällt sie weg, müssen Sie das über Ihren Finanzierungspartner unverzüglich melden; je nach Programm und Zeitpunkt kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Angaben sind als subventionserhebliche Tatsachen gekennzeichnet.
Ist ein KfW-Kredit automatisch die günstigste Lösung?
Nicht zwangsläufig. Dem Zinsvorteil stehen Zweckbindung, Nachweispflichten und geringere Flexibilität gegenüber. Bei kleinen Kreditbeträgen kann der Aufwand den Vorteil aufzehren. Sinnvoll ist deshalb eine Gesamtrechnung, in der die Förderung mit den übrigen Bausteinen verglichen wird – genau das nehmen wir im Angebotsvergleich mit auf.

Passt eine Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Wir prüfen die Voraussetzungen, bevor Sie beim Notar sitzen – und binden die Förderung in den Vergleich aus über 600 Banken ein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; die Vergütung übernimmt im Erfolgsfall die finanzierende Bank.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig; maßgeblich sind allein die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden Merkblätter und Richtlinien der KfW. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.