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Rechtliches

Erstinformation

Statusinformation nach § 655a Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 247 §§ 13 und 13b EGBGB, erbracht als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO — damit Sie vor der ersten Beratung wissen, mit wem Sie es zu tun haben.

1 · Wer wir sind

Maurice Bormann (ImmoView24), B.A. Finanzmanagement
Dromersheimer Str. 10, 53175 Bonn
Telefon: 0156 79526628 (Mo–Sa 8–20 Uhr) · E-Mail: kontakt@immoview24.de

2 · Status & Erlaubnis

Wir sind tätig als Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg (Bonner Talweg 17, 53113 Bonn).

Eintragung im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D-W-110-4Y19-57. Die Eintragung kann überprüft werden bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin · www.vermittlerregister.info

3 · Art unserer Tätigkeit

Wir sind als ungebundener Immobiliardarlehensvermittler tätig und arbeiten nicht ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber. Wir vermitteln Immobiliardarlehensverträge; wir sind kein Darlehensgeber. Unsere Empfehlungen stützen sich auf die Prüfung einer ausreichenden Anzahl von am Markt verfügbaren Darlehensverträgen einer Vielzahl von Kreditgebern.

Den Marktzugang beziehen wir über mehrere Maklerpools; welcher davon Ihre Finanzierung trägt, hängt von Ihrem Vorhaben ab und wird Ihnen im Gespräch genannt. Den Darlehensvertrag schließt ausschließlich das finanzierende Kreditinstitut; eine verbindliche Zusage kann nur von dort kommen, nicht von uns.

Im Rahmen der Vermittlung sprechen wir eine Empfehlung aus und begründen sie Ihnen schriftlich. Eine Beratungsleistung im Sinne des § 511 BGB erbringen wir daneben nicht: Darunter fällt eine eigenständige, von der Vermittlung getrennte Dienstleistung, die Sie zusätzlich beauftragen — unsere Empfehlung ist dagegen Teil der Vermittlung selbst. Ein Honorar berechnen wir Ihnen dafür nicht (Ziffer 4).

Neben Immobiliardarlehen vermitteln wir auch Bausparverträge zwischen Ihnen und Bausparkassen; welche Bausparkassen wir dabei erreichen, nennen wir Ihnen im Gespräch. Den Bausparvertrag schließen Sie mit der Bausparkasse; über Annahme und Zuteilung entscheidet allein sie. Einen Zuteilungszeitpunkt können wir nicht zusagen. Die Erlaubnis nach Ziffer 2 bezieht sich auf die Vermittlung von Immobiliardarlehen; dazu gehören Bauspar- und Vorausdarlehen, wenn sie durch ein Grundpfandrecht gesichert sind oder dem Erwerb einer Immobilie dienen (§ 491 Abs. 3 BGB). Der Bausparvertrag selbst ist kein Immobiliardarlehen.

4 · Vergütung

Ein Honorar zahlen Sie uns nicht. Wir erhalten im Erfolgsfall eine Provision: bei Darlehen vom finanzierenden Kreditinstitut, bei Bausparverträgen (auch als Teil einer Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag) von der Bausparkasse. Erhalten wir bei einer Kombination aus Darlehen und Bausparvertrag von mehreren Stellen eine Provision, nennen wir Ihnen jede. Die Höhe unserer Provision teilen wir Ihnen im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot mit. Eine hiervon abweichende Vergütung gilt nur, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurde. Beim Bausparvertrag zahlen Sie der Bausparkasse die in ihrem Tarif vorgesehene Abschlussgebühr.

5 · Beteiligungen

Wir halten keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Kreditgebers, und kein Kreditgeber hält eine entsprechende Beteiligung an uns.

6 · Beschwerden & Schlichtung

Beschwerden richten Sie bitte an die oben genannte Adresse. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus der Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank wenden: Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de/schlichtungsstelle.

7 · Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Erstinformation erhalten Sie zusätzlich in Textform (z. B. per E-Mail) beim ersten Geschäftskontakt, bevor unsere Vermittlungstätigkeit beginnt.

Stand: September 2026