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Transparenz

Wie ich arbeite –
und wie ich bezahlt werde

Die Frage, die fast jeder denkt und kaum jemand stellt. Hier steht die Antwort, bevor Sie fragen müssen.

Der kurze Weg zur Antwort

Beratung und Vermittlung kosten Sie nichts. Ich erhalte eine Provision von der Bank, die Ihre Finanzierung am Ende auszahlt – und nur dann, wenn es tatsächlich zum Abschluss kommt. Kommt kein Darlehen zustande, verdiene ich nichts.

Die Höhe nenne ich Ihnen, sobald ein konkretes Angebot vorliegt. Sie steht außerdem im Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS) der Bank – dort können Sie es nachlesen, unabhängig davon, was ich sage.

Warum ich mich nicht „unabhängiger Berater“ nenne

Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Nach § 34i Abs. 5 GewO darf eine unabhängige Beratung nur anbieten, wer für seine Empfehlung eine hinreichende Anzahl der am Markt angebotenen Verträge heranzieht, vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annimmt und von ihm in keiner Weise abhängig ist. Da mich die Bank vergütet, führe ich sie nicht – auch wenn ich an kein Institut gebunden bin.

Der richtige Begriff ist ungebunden: Ich vergleiche über den Marktzugang der Qualitypool GmbH rund 600 Finanzierungspartner und bin keinem davon verpflichtet. Das ist ein breiter Marktausschnitt, aber nicht der gesamte Markt – einzelne Banken vermitteln grundsätzlich nicht über Dritte.

Warum dieser Unterschied hier steht. Er klingt nach Wortklauberei und ist doch der ehrlichste Satz auf dieser Seite: Wer Ihnen etwas verkauft, wird von jemandem bezahlt. Sie sollten wissen, von wem – bevor Sie Ihre Zahlen aus der Hand geben.

Wo Interessen auseinandergehen können

Weil die Bank mich bezahlt, liegt eine Frage nahe: Empfehle ich das, was mir am meisten einbringt?

Dagegen stehen drei Dinge, an denen Sie mich messen dürfen:

  • Sie sehen im Variantenvergleich zwei bis drei Angebote nebeneinander – nicht nur das eine, das ich empfehle.
  • Die Begründung nimmt Bezug auf Ihre Ziele aus der Bedarfsanalyse, nicht auf allgemeine Produktvorteile.
  • Auf Nachfrage nenne ich Ihnen die Vergütung jedes vorgestellten Angebots – auch die der Variante, die ich nicht empfehle.

Beteiligungen an Darlehensgebern bestehen nicht, ebenso wenig Beteiligungen von Darlehensgebern an mir.

Was Sie schriftlich bekommen

  • Die Erstinformation beim ersten Geschäftskontakt: wer ich bin, welche Erlaubnis ich habe, wie ich vergütet werde. Hier nachlesen.
  • Die Information vor der Beratung: worauf meine Empfehlung beruht und welchen Marktausschnitt ich prüfe.
  • Den Variantenvergleich: zwei bis drei Wege mit Rate, Restschuld und Gesamtkosten – nicht nur die Monatsrate.
  • Die Beratungsdokumentation: die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Beratung mit der Empfehlung, auf dauerhaftem Datenträger. Sie wird über die Plattform Europace erstellt, die ich für die Abwicklung nutze.

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Die Beratungsdokumentation hält die Empfehlung fest, nicht die Angebote, die ich für Sie verworfen habe. Welche das waren und warum, sehen Sie im Variantenvergleich und erfahren es im Gespräch – fragen Sie ruhig nach, ich lege es gern offen.

Auch das gehört dazu: Wenn ich Ihnen kein geeignetes Produkt empfehlen kann, sage ich Ihnen das – und zwar deutlich.

Was das für Sie praktisch heißt

FrageAntwort
Was kostet mich die Beratung?Nichts. Kein Honorar, keine Gebühr, keine Vorkasse.
Wann verdienen Sie etwas?Wenn das Darlehen ausgezahlt wird. Vorher nicht.
Zahle ich mehr als direkt bei der Bank?Nein. Die Vergütung ist Teil der Kalkulation der Bank und im Effektivzins berücksichtigt.
Was, wenn ich abspringe?Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Es gibt keine Abschlussverpflichtung.
Erfahre ich die Höhe?Ja – auf Nachfrage vorab, spätestens im ESIS-Merkblatt der Bank.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Beratung bei ImmoView24?
Nichts. Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Die Vergütung übernimmt im Erfolgsfall die finanzierende Bank.
Zahle ich über einen Vermittler mehr als direkt bei der Bank?
Nein. Die Vergütung des Vermittlers ist Teil der Kalkulation der Bank und im Effektivzins des Angebots berücksichtigt.
Warum nennen Sie sich nicht „unabhängiger Berater“?
Weil diese Bezeichnung nach § 34i Abs. 5 GewO nur zulässig ist, wenn der Berater eine hinreichende Anzahl der am Markt angebotenen Verträge heranzieht und vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annimmt. Da die Bank vergütet, ist der zutreffende Begriff „ungebunden“.
Erfahre ich, wie hoch Ihre Provision ist?
Ja. Auf Nachfrage nenne ich sie für jedes vorgestellte Angebot. Sie wird außerdem im Europäischen Standardisierten Merkblatt der Bank ausgewiesen.
Was passiert, wenn kein Darlehen zustande kommt?
Dann entstehen Ihnen keine Kosten, und ich erhalte keine Vergütung. Eine Abschlussverpflichtung gibt es nicht.

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