StartRatgeber › Grundsteuer Bonn und Rhein-Sieg
Faktenseite · Bonn und Rhein-Sieg-Kreis · Lesezeit ca. 8 Min.

Grundsteuer B 2026:
die Hebesätze der Region

Die Grundsteuer steht in der Haushaltsrechnung Ihrer Bank – sie mindert die Rate, die Sie tragen können. Zwischen Troisdorf und Neunkirchen-Seelscheid liegen dabei 448 Prozentpunkte. Hier stehen alle Werte, jeder aus der Satzung der jeweiligen Kommune.

Die Hebesätze im Überblick

Alle Werte gelten für das Steuerjahr 2026 und stammen aus der Hebesatz- oder Haushaltssatzung der jeweiligen Kommune – nicht aus Vergleichsportalen. Das ist wichtig: Portale und Rechner im Netz führen für mehrere Kommunen der Region nachweislich überholte Werte, weil viele Satzungen erst im Lauf des Jahres 2026 beschlossen wurden, teils rückwirkend.

KommuneGrundsteuer B 2026Anmerkung
Bonn680 v. H.einheitlich; Differenzierung 2026 aufgegeben
Alfter904 v. H.einheitlich
Bad Honnef771 v. H.Wert von der amtlichen Stadtseite, nicht aus dem Satzungstext
Bornheim725 v. H.einheitlich
Eitorf960 v. H.für 2027 bereits 980 v. H. beschlossen
Hennef (Sieg)882 v. H.Satzung führt Wohn und Nichtwohn getrennt, Satz identisch
Königswinter664 v. H.ab 1.1.2027 bereits 900 v. H. beschlossen
Lohmarnicht belegbarsiehe Hinweis unten
Meckenheim950 v. H.einheitlich; Vorjahr 895 v. H.
Much890 v. H.einheitlich
Neunkirchen-Seelscheid1.088 v. H.höchster Wert der Region; Vorjahr 870 v. H.
Niederkassel1.010 v. H.einheitlich
Rheinbach787 v. H.einheitlich
Ruppichteroth822 / 1.121 v. H.einzige Kommune mit gespaltenem Hebesatz (Wohn / Nichtwohn)
Sankt Augustin796 v. H.einheitlich
Siegburg815 v. H.gesonderte Hebesatzsatzung 2026 nicht auffindbar
Swisttal850 v. H.enthält 10 Punkte Straßenreinigung; ohne diese 840 v. H.
Troisdorf640 v. H.niedrigster Wert der Region
Wachtberg672 v. H.unbefristete Satzung von 2024, für 2026 kein neuer Beschluss auffindbar
Windeck960 v. H.einheitlich

Die Fundstellen – Satzungsdatum, Ratsbeschluss und Bekanntmachung je Kommune – nenne ich Ihnen auf Anfrage. Für Bonn: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern 2026, Ratsbeschluss vom 11. Juni 2026, bekanntgemacht am 23. Juni 2026, rückwirkend in Kraft zum 1. Januar 2026.

Vier Werte mit Einschränkung. Ich sage lieber, wo die Quelle dünn ist, als eine Zahl zu behaupten, die ich nicht belegen kann:
  • Lohmar: Die veröffentlichte Hebesatzsatzung gilt ausdrücklich nur „für das Haushaltsjahr 2025″ (782 v. H.). Der Doppelhaushalt 2026/2027 lag zuletzt nur als Entwurf vor. Im Netz kursierende Werte von 790 oder 900 v. H. stammen aus Portalen und Parteiverlautbarungen – nicht verwendbar. Fragen Sie vor einem Kauf direkt bei der Kämmerei nach.
  • Bad Honnef: Der Wert steht auf der amtlichen Seite der Stadt („Aktuelle Hebesätze seit 2025″), der Satzungsvolltext war nicht abrufbar.
  • Siegburg: Die Haushaltssatzung 2026 verweist auf eine gesonderte Hebesatzsatzung, die nicht auffindbar war. Der genannte Wert stammt aus der Haushaltssatzung.
  • Wachtberg: Die Satzung von Dezember 2024 ist unbefristet und gilt fort; dass für 2026 kein Änderungsbeschluss gefasst wurde, ließ sich nur aus dem Fehlen einer neuen Satzung schließen.

Warum der Hebesatz allein nichts aussagt

Ein hoher Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine hohe Steuer. Die Rechnung hat drei Faktoren:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Der Grundsteuerwert kommt vom Finanzamt und hängt vom Objekt und seiner Lage ab (§ 13 GrStG). Die Steuermesszahl ist bundesgesetzlich festgelegt: Nordrhein-Westfalen wendet das Bundesmodell an, also nach § 15 Abs. 1 GrStG 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke. Nur der Hebesatz ist kommunal (§ 25 Abs. 1 GrStG).

Weil die Grundsteuerwerte in Bonn regelmäßig deutlich höher liegen als im ländlichen Kreisgebiet, kann eine Wohnung in Bonn bei 680 v. H. dieselbe oder eine höhere Steuer auslösen als ein vergleichbares Haus in einer Gemeinde mit 960 v. H. Vergleichen Sie also nie Hebesätze, sondern Bescheide.

Zur Einordnung der neuen Werte insgesamt: Die Grundsteuerwerte beruhen auf der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 und wirken seit dem 1. Januar 2025 (§ 266 BewG). Die alten, auf Einheitswerten beruhenden Bescheide wurden zum 31. Dezember 2024 aufgehoben.

Der gespaltene Hebesatz – und warum Bonn ihn wieder aufgegeben hat

Seit dem Gesetz über die optionale Festlegung differenzierter Hebesätze vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 490) dürfen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festsetzen. Viele Kommunen haben davon Gebrauch gemacht, um Wohnen zu entlasten und die Mindereinnahmen über Gewerbeimmobilien auszugleichen.

Bonn gehörte dazu: 2025 galten 657 v. H. für Wohn- und 900 v. H. für Nichtwohngrundstücke. Zum 1. Januar 2026 hat der Rat die Differenzierung aufgegeben und einen einheitlichen Satz von 680 v. H. beschlossen. Die Stadt beziffert den erwarteten Ertragsausfall auf rund 8 Millionen Euro jährlich.

Auslöser waren vier Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 (5 K 2074/25 Essen, 5 K 3234/25 Bochum, 5 K 3699/25 Dortmund, 5 K 5238/25 Gelsenkirchen). Das Gericht hielt höhere Sätze für Nichtwohngrundstücke, die allein fiskalisch begründet sind, für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Wichtig zur Einordnung: Diese Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 10. März 2026 (5 K 7062/25, Stadt Hilden) einen Grundsteuerbescheid ebenfalls aufgehoben, differenzierende Hebesätze dem Grunde nach aber für zulässig gehalten und nur die konkrete Spreizung beanstandet. Die Rechtslage ist also offen – wer heute einen Bescheid mit gespaltenem Hebesatz erhält, sollte die Entwicklung verfolgen.

Im Rhein-Sieg-Kreis differenziert für 2026 nur noch Ruppichteroth: 822 v. H. für Wohngrundstücke nach dem Ertragswertverfahren, 1.121 v. H. für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke.

Ab wann die Grundsteuer Sie trifft

Hier entsteht regelmäßig ein Missverständnis. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt und entsteht mit dessen Beginn (§ 9 Abs. 1 und 2 GrStG). Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde ist, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet war (§ 10 Abs. 1 GrStG).

Praktisch heißt das: Kaufen Sie im Laufe des Jahres, bleibt der Verkäufer gegenüber der Gemeinde für dieses Jahr Steuerschuldner. Die Umlage auf Sie regelt der Kaufvertrag – nicht das Steuerrecht. Ihr eigener Bescheid kommt in der Regel erst zum 1. Januar des Folgejahres.

Fällig wird die Grundsteuer nach § 28 GrStG zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag – bis zum 30. September des Vorjahres – ist Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Was die Bank daraus macht

Für Ihre Finanzierung ist die Grundsteuer kein Nebenschauplatz. Sie gehört zu den laufenden Objektkosten, die eine Bank in der Haushaltsrechnung ansetzt – üblicherweise als Zwölftelbetrag pro Monat. Jeder Euro dort mindert die Rate, die Sie nach Auffassung der Bank tragen können.

Ein Zahlenbeispiel spare ich mir bewusst: Ohne Ihren konkreten Grundsteuerwert wäre jede Beispielrechnung eine Erfindung. Was Sie tun können: den aktuellen Grundsteuerbescheid des Verkäufers anfordern. Er steht Ihnen nicht zu, wird aber fast immer herausgegeben – und ist die einzige belastbare Grundlage.

Wie die Grundsteuer in die Haushaltsrechnung einfließt und was Banken sonst prüfen, steht im Ratgeber Was Banken bei der Finanzierung prüfen. Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer umlagefähig – warum das trotzdem nicht bedeutet, dass sie Sie nichts kostet, erklärt Was kostet eine vermietete Wohnung wirklich?

Objekt durchrechnen lassen → Budget berechnen

Häufige Fragen

Warum unterscheiden sich die Hebesätze so stark?
Weil der Hebesatz nach § 25 Abs. 1 GrStG allein die Gemeinde bestimmt. Er ist ein Instrument der kommunalen Haushaltspolitik: Gemeinden mit angespanntem Haushalt setzen ihn höher an. Aussagekraft über die tatsächliche Steuerlast hat er nur zusammen mit dem Grundsteuerwert des konkreten Objekts.
Ich habe im Netz einen anderen Wert für meine Gemeinde gefunden – welcher stimmt?
Maßgeblich ist immer die Satzung der Gemeinde, nicht ein Portal. Mehrere Kommunen der Region haben ihre Sätze 2026 geändert, teils rückwirkend und teils erst im Sommer beschlossen. Vergleichsportale hinken dem regelmäßig hinterher. Im Zweifel: Ortsrecht der Gemeinde oder Anruf bei der Kämmerei.
Muss ich die Grundsteuer im Kaufjahr zahlen?
Gegenüber der Gemeinde in der Regel nicht. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 GrStG, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet war – bei einem Kauf während des Jahres also der Verkäufer. Ob und ab wann Sie ihm die Steuer anteilig erstatten, regelt der Kaufvertrag.
Kann ich die Grundsteuer auf meinen Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer ist als laufende öffentliche Last des Grundstücks in § 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich genannt und damit umlagefähig – vorausgesetzt, der Mietvertrag enthält eine wirksame Umlagevereinbarung nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB. Steht die Wohnung leer, tragen Sie sie selbst.
Ist der gespaltene Hebesatz rechtssicher?
Derzeit nicht abschließend geklärt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 vier Bescheide aufgehoben, das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. März 2026 einen weiteren – mit unterschiedlicher Begründung. Keines der Urteile ist rechtskräftig; Berufung zum OVG NRW und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht sind zugelassen.

Weiterlesen

Alle Ratgeber-Beiträge ansehen →

Wie wirkt sich das auf Ihre Rate aus?

Ich rechne Ihnen die laufenden Kosten Ihres Objekts durch – mit dem Bescheid statt mit dem Hebesatz. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; die Vergütung übernimmt im Erfolgsfall die finanzierende Bank.

Hinweis: Stand 6. August 2026. Alle Hebesätze stammen aus der Hebesatz- oder Haushaltssatzung der jeweiligen Kommune; die vier oben gekennzeichneten Werte beruhen auf einer schwächeren Quelle. Kommunale Hebesätze ändern sich – teils rückwirkend im laufenden Jahr. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Grundsteuerbescheid. Diese Seite dient der allgemeinen Information, ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und enthält keine Prognosen.