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Nach dem Kauf

Wenn sich Ihre
Lebenssituation ändert

Zwanzig Jahre sind eine lange Zeit. Hier steht, welche Veränderungen die laufende Finanzierung wirklich berühren, welche Rechte Sie haben – und ab wann es sich lohnt, jemanden anzurufen.

Der Grundsatz

Eine Finanzierung läuft zwanzig Jahre und länger. In dieser Zeit ändert sich fast immer etwas. Das ist normal und in den meisten Fällen lösbar – wenn früh darüber gesprochen wird.

Fast alles, was am Ende teuer wird, war am Anfang klein. Melden Sie sich, bevor eine Rate platzt, nicht danach.

Die häufigsten Fälle

Was passiertWas es für die Finanzierung bedeutetWas zu tun ist
NachwuchsEinkommen sinkt zeitweise, Ausgaben steigenFrüh prüfen, ob die Tilgung vorübergehend gesenkt werden kann
JobwechselMeist unkritisch, solange das Einkommen bleibtRelevant vor allem, wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht
Schritt in die SelbständigkeitÄndert die Bewertung Ihrer Bonität deutlichVorher sprechen, nicht danach
ArbeitslosigkeitDie Rate bleibt, das Einkommen fälltSofort bei der Bank melden – früh sind Stundung oder Ratenpause möglich
Längere KrankheitWie oben, oft durch Absicherung abgefedertPrüfen, ob eine bestehende Versicherung greift
Trennung oder ScheidungBeide bleiben in der Haftung, unabhängig vom AuszugNichts unterschreiben, bevor die Finanzierung geklärt ist
Erbschaft oder größere ZahlungChance auf SondertilgungFrist und Höchstgrenze prüfen, nicht einfach überweisen
Umbau oder ModernisierungKann den Wert erhöhen und Förderung ermöglichenVor Beginn der Arbeiten prüfen – Zuschüsse von KfW und BAFA setzen den Antrag vor Vorhabenbeginn voraus
Verkauf der ImmobilieEine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallenRechnen lassen, bevor Sie inserieren
Vermietung statt EigennutzungÄndert die steuerliche Lage, teils auch VertragsbedingungenBank informieren, Steuerberatung einbeziehen

Drei Rechte, die viele nicht kennen

Nach zehn Jahren dürfen Sie kündigen

Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn die Zinsbindung länger läuft (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wurde nach dem Empfang eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen – etwa bei einer Prolongation –, laufen die zehn Jahre ab dieser Vereinbarung. Vertraglich nehmen lässt sich Ihnen dieses Recht nicht (§ 489 Abs. 4 BGB).

Beim Verkauf gibt es einen Weg heraus

Wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen, besteht bei berechtigtem Interesse ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Wie hoch die ausfällt, hängt vom Restzins und der Restlaufzeit ab – das lässt sich vorher ausrechnen, und zwar bevor Sie den Makler beauftragen.

Sondertilgung ist kein Selbstläufer

Was Ihr Vertrag erlaubt, steht im ESIS-Merkblatt und im Darlehensvertrag: meist einmal jährlich, meist bis zu einem festen Prozentsatz und innerhalb einer Frist. Verpasste Fristen verfallen ersatzlos.

Wenn es finanziell eng wird

Der wichtigste Satz zuerst: Reden Sie mit der Bank, bevor die erste Rate platzt. Wer früh anruft, bekommt in vielen Fällen eine Lösung – Stundung, Ratenpause, Senkung der Tilgung. Wer schweigt, bekommt Mahnungen und am Ende die Verwertung der Immobilie.

Ich helfe Ihnen, das Gespräch vorzubereiten: welche Zahlen die Bank sehen will, welche Lösung realistisch ist und wie Sie den Antrag formulieren.

Was ich für Sie tun kann

  • Einschätzen, ob eine Veränderung überhaupt Auswirkungen hat – oft lautet die Antwort: keine.
  • Rechnen, was eine Anpassung von Rate oder Tilgung bewirkt.
  • Vergleichen, ob eine Umschuldung sinnvoll ist.
  • Übersetzen, was in einem Schreiben Ihrer Bank steht.

Das kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts – auch dann, wenn Ihre Finanzierung nicht über mich läuft.

Häufige Fragen

Muss ich die Bank informieren, wenn ich meinen Job wechsle?
In der Regel nicht, solange Sie die Raten weiter zahlen. Relevant wird der Wechsel bei einer Anschlussfinanzierung oder einer Vertragsänderung, weil die Bank dann erneut prüft.
Kann ich mein Darlehen vorzeitig ablösen?
Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Vorher nur bei berechtigtem Interesse, etwa beim Verkauf, gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).
Was passiert mit der Finanzierung bei einer Trennung?
Beide Darlehensnehmer haften weiter, unabhängig davon, wer auszieht. Eine Entlassung aus der Haftung muss die Bank ausdrücklich zustimmen und prüft dafür, ob die verbleibende Person das Darlehen allein tragen kann.
Ich kann die Rate nicht mehr zahlen – was tue ich?
Sofort die Bank ansprechen, bevor eine Rate ausfällt. Möglich sind je nach Fall Stundung, Ratenpause oder eine Senkung der Tilgung. Je früher die Meldung, desto größer der Spielraum.
Darf ich meine finanzierte Immobilie vermieten?
Meist ja, aber es ändert die steuerliche Behandlung und in manchen Verträgen auch die Bedingungen. Informieren Sie die Bank und klären Sie die Steuerfolgen mit Ihrer Steuerberatung.

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Sprechen wir darüber

Ein Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos – vergütet werde ich im Erfolgsfall von der finanzierenden Bank.

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