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Notartermin

Der Notartermin –
was dort wirklich passiert

Für die meisten ist es der wichtigste Termin ihres Lebens und gleichzeitig der, über den sie am wenigsten wissen. Hier steht der Ablauf, die Mitbringliste, der Zeitplan danach und was es kostet.

Der Termin in einem Satz

Der Notar liest den Kaufvertrag vor, Sie und die verkaufende Seite unterschreiben, und damit wird der Kauf rechtsgültig. Danach übernimmt das Notariat die Abwicklung – Grundbuch, Fälligkeit, Eigentumsumschreibung.

Die Voraussetzung, über die alles andere steht: Vor diesem Termin sollte Ihnen die schriftliche Finanzierungszusage vorliegen. Mit der Unterschrift entsteht Ihre Zahlungspflicht – unabhängig davon, ob das Geld gesichert ist.

Zwei Wochen vorher: der Entwurf

Steht auf der Verkäuferseite ein Unternehmer – ein Bauträger etwa oder ein gewerblicher Verkäufer –, soll der Notar darauf hinwirken, dass Ihnen der Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegt (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Das ist eine Amtspflicht des Notars, kein einklagbarer Anspruch: Wird die Frist unterschritten, bleibt der Vertrag wirksam. Beim Kauf von privat an privat gilt sie nicht – sinnvoll ist der Vorlauf trotzdem, und Sie können ihn erbitten.

Nutzen Sie sie. Konkret:

  • Schicken Sie mir den Entwurf – ich sehe die Punkte durch, die die Finanzierung betreffen: Kaufpreisfälligkeit, Auflassungsvormerkung, Belastungsvollmacht.
  • Fragen Sie beim Notariat nach, was unklar ist. Die Beratung ist in der Gebühr enthalten und kostet nicht extra.
  • Prüfen Sie, ob Vereinbarungen aus den Verhandlungen tatsächlich im Entwurf stehen – etwa mitverkaufte Einbauten oder ein Termin für die Übergabe.

Wenn jemand die Frist verkürzen möchte, hat das einen Grund. Fragen Sie, welchen.

Was Sie mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass, gültig, von allen Käufern
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • Den Vertragsentwurf mit Ihren Anmerkungen
  • Ihre Fragen, aufgeschrieben

Geld brauchen Sie nicht mitzubringen. Im Termin wird nichts bezahlt.

Im Termin

Der Notar liest den vollständigen Vertrag laut vor. Je nach Umfang dauert das 30 bis 60 Minuten. Das wirkt zäh, ist aber Pflicht – und es ist Ihr Schutz.

Sie dürfen jederzeit unterbrechen und nachfragen. Tun Sie es. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich, wenn beide Seiten zustimmen; der Notar formuliert sie direkt in den Vertrag.

In vielen Fällen wird im selben Termin auch die Grundschuldbestellung beurkundet. Das ist die Sicherheit für Ihre Bank und Voraussetzung für die Auszahlung.

Der Notar ist neutral. Er vertritt weder Sie noch die verkaufende Seite. Er beurkundet, klärt auf und stellt sicher, dass beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben. Wer Ihre Interessen vertritt, sind Sie selbst – und bei der Finanzierung ich.

Was danach passiert

SchrittWerUngefähr
Auflassungsvormerkung im GrundbuchNotariat und Grundbuchamteinige Wochen
Anfrage nach Vorkaufsrechten der GemeindeNotariateinige Wochen
Grundschuld wird eingetragenNotariat und Grundbuchamteinige Wochen
Fälligkeitsmitteilung an SieNotariatwenn alle Voraussetzungen vorliegen
Kaufpreis wird überwiesenIhre Bankwenige Tage nach Abruf
GrunderwerbsteuerbescheidFinanzamteinige Wochen später
Schlüsselübergabeverkaufende Seitewie im Vertrag vereinbart
Eigentumsumschreibung im GrundbuchGrundbuchamtoft mehrere Monate

Zwischen Notartermin und Auszahlung liegen typischerweise vier bis acht Wochen. Das ist normal und kein Zeichen dafür, dass etwas hakt.

Was die Sache kostet

Die Rechnung kommt vom Notariat, meist wenige Tage nach dem Termin. Sie richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist nicht verhandelbar – der Betrag hängt am Kaufpreis, nicht am Aufwand. Wer günstiger anbietet, verstößt gegen das Gesetz.

Zusammen mit den Grundbuchkosten liegt der Posten üblicherweise bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Enthalten sind Beurkundung, Grundschuldbestellung und die Eintragungen im Grundbuch.

Was insgesamt neben dem Kaufpreis anfällt, rechnen Sie in zwei Minuten aus: Nebenkostenrechner.

Die Gebäudeversicherung läuft weiter – auf Ihren Namen

Ein Punkt, der fast alle überrascht: Sie müssen keine Gebäudeversicherung neu abschließen. Mit dem Eigentumsübergang treten Sie automatisch in den bestehenden Vertrag der verkaufenden Seite ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 95 VVG). Ohne Ihr Zutun, ohne Antrag – und damit ist die Immobilie auch nicht unversichert, was die Bank für die Auszahlung ohnehin verlangt.

Das ist zunächst gut. Es heißt aber auch: Sie erben einen Vertrag, den jemand anders ausgesucht hat. Prüfen Sie ihn.

  • Welche Gefahren sind eingeschlossen – und welche nicht? Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen fehlen in älteren Verträgen häufig.
  • Passt die Versicherungssumme noch zum heutigen Gebäude, etwa nach einem Anbau?
  • Wie hoch ist der Beitrag im Vergleich zu einem aktuellen Angebot?
Ihr Kündigungsrecht ist befristet. Als Erwerber dürfen Sie den übernommenen Vertrag kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Das Recht erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats nach dem Eigentumsübergang ausüben; wussten Sie nichts davon, dass überhaupt eine Versicherung besteht, läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie davon erfahren (§ 96 Abs. 2 VVG). Der Eigentumsübergang ist außerdem dem Versicherer anzuzeigen (§ 97 VVG). Wer den Wechsel plant, sollte den neuen Vertrag vorher abschließen – eine Lücke will weder Sie noch Ihre Bank.

Nach dem Notartermin dauert es meist noch Monate bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Übergang der Versicherung hängt daran – setzen Sie sich dafür eine Erinnerung, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht.

Was Sie in den Wochen danach erledigen sollten

  • Bestehende Gebäudeversicherung prüfen, Nachweis für die Bank bereithalten und über einen Wechsel entscheiden
  • Absicherung von Arbeitskraft und Todesfallrisiko prüfen, falls besprochen
  • Strom, Gas und Internet für die neue Adresse anmelden
  • Bei einer Eigentumswohnung: Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen
  • Geld für die Grunderwerbsteuer bereithalten – der Bescheid kommt zuverlässig

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Notartermin?
Meist 30 bis 60 Minuten. Der Notar muss den vollständigen Vertrag laut vorlesen; die Dauer hängt vom Umfang des Vertrags ab.
Muss ich den Kaufvertragsentwurf vorher bekommen?
In der Regel ja, wenn auf einer Vertragsseite ein Unternehmer steht: Dann soll der Notar darauf hinwirken, dass Ihnen der Entwurf zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegt (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Beim Kauf von privat an privat besteht diese Pflicht nicht – bitten Sie dann selbst um den Vorlauf.
Kann ich beim Notartermin noch Änderungen verlangen?
Ja, solange beide Seiten zustimmen. Der Notar formuliert die Änderung direkt in den Vertrag. Nach der Unterschrift ist der Vertrag bindend.
Was kostet der Notar?
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen sie üblicherweise bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Auszahlung?
Typischerweise vier bis acht Wochen. Erst müssen Auflassungsvormerkung und Grundschuld eingetragen und die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.

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