Der Termin in einem Satz
Der Notar liest den Kaufvertrag vor, Sie und die verkaufende Seite unterschreiben, und damit wird der Kauf rechtsgültig. Danach übernimmt das Notariat die Abwicklung – Grundbuch, Fälligkeit, Eigentumsumschreibung.
Zwei Wochen vorher: der Entwurf
Steht auf der Verkäuferseite ein Unternehmer – ein Bauträger etwa oder ein gewerblicher Verkäufer –, soll der Notar darauf hinwirken, dass Ihnen der Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegt (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Das ist eine Amtspflicht des Notars, kein einklagbarer Anspruch: Wird die Frist unterschritten, bleibt der Vertrag wirksam. Beim Kauf von privat an privat gilt sie nicht – sinnvoll ist der Vorlauf trotzdem, und Sie können ihn erbitten.
Nutzen Sie sie. Konkret:
- Schicken Sie mir den Entwurf – ich sehe die Punkte durch, die die Finanzierung betreffen: Kaufpreisfälligkeit, Auflassungsvormerkung, Belastungsvollmacht.
- Fragen Sie beim Notariat nach, was unklar ist. Die Beratung ist in der Gebühr enthalten und kostet nicht extra.
- Prüfen Sie, ob Vereinbarungen aus den Verhandlungen tatsächlich im Entwurf stehen – etwa mitverkaufte Einbauten oder ein Termin für die Übergabe.
Wenn jemand die Frist verkürzen möchte, hat das einen Grund. Fragen Sie, welchen.
Was Sie mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass, gültig, von allen Käufern
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer
- Den Vertragsentwurf mit Ihren Anmerkungen
- Ihre Fragen, aufgeschrieben
Geld brauchen Sie nicht mitzubringen. Im Termin wird nichts bezahlt.
Im Termin
Der Notar liest den vollständigen Vertrag laut vor. Je nach Umfang dauert das 30 bis 60 Minuten. Das wirkt zäh, ist aber Pflicht – und es ist Ihr Schutz.
Sie dürfen jederzeit unterbrechen und nachfragen. Tun Sie es. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich, wenn beide Seiten zustimmen; der Notar formuliert sie direkt in den Vertrag.
In vielen Fällen wird im selben Termin auch die Grundschuldbestellung beurkundet. Das ist die Sicherheit für Ihre Bank und Voraussetzung für die Auszahlung.
Was danach passiert
| Schritt | Wer | Ungefähr |
|---|---|---|
| Auflassungsvormerkung im Grundbuch | Notariat und Grundbuchamt | einige Wochen |
| Anfrage nach Vorkaufsrechten der Gemeinde | Notariat | einige Wochen |
| Grundschuld wird eingetragen | Notariat und Grundbuchamt | einige Wochen |
| Fälligkeitsmitteilung an Sie | Notariat | wenn alle Voraussetzungen vorliegen |
| Kaufpreis wird überwiesen | Ihre Bank | wenige Tage nach Abruf |
| Grunderwerbsteuerbescheid | Finanzamt | einige Wochen später |
| Schlüsselübergabe | verkaufende Seite | wie im Vertrag vereinbart |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | Grundbuchamt | oft mehrere Monate |
Zwischen Notartermin und Auszahlung liegen typischerweise vier bis acht Wochen. Das ist normal und kein Zeichen dafür, dass etwas hakt.
Was die Sache kostet
Die Rechnung kommt vom Notariat, meist wenige Tage nach dem Termin. Sie richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist nicht verhandelbar – der Betrag hängt am Kaufpreis, nicht am Aufwand. Wer günstiger anbietet, verstößt gegen das Gesetz.
Zusammen mit den Grundbuchkosten liegt der Posten üblicherweise bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Enthalten sind Beurkundung, Grundschuldbestellung und die Eintragungen im Grundbuch.
Was insgesamt neben dem Kaufpreis anfällt, rechnen Sie in zwei Minuten aus: Nebenkostenrechner.
Die Gebäudeversicherung läuft weiter – auf Ihren Namen
Ein Punkt, der fast alle überrascht: Sie müssen keine Gebäudeversicherung neu abschließen. Mit dem Eigentumsübergang treten Sie automatisch in den bestehenden Vertrag der verkaufenden Seite ein, mit allen Rechten und Pflichten (§ 95 VVG). Ohne Ihr Zutun, ohne Antrag – und damit ist die Immobilie auch nicht unversichert, was die Bank für die Auszahlung ohnehin verlangt.
Das ist zunächst gut. Es heißt aber auch: Sie erben einen Vertrag, den jemand anders ausgesucht hat. Prüfen Sie ihn.
- Welche Gefahren sind eingeschlossen – und welche nicht? Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen fehlen in älteren Verträgen häufig.
- Passt die Versicherungssumme noch zum heutigen Gebäude, etwa nach einem Anbau?
- Wie hoch ist der Beitrag im Vergleich zu einem aktuellen Angebot?
Nach dem Notartermin dauert es meist noch Monate bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Übergang der Versicherung hängt daran – setzen Sie sich dafür eine Erinnerung, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht.
Was Sie in den Wochen danach erledigen sollten
- Bestehende Gebäudeversicherung prüfen, Nachweis für die Bank bereithalten und über einen Wechsel entscheiden
- Absicherung von Arbeitskraft und Todesfallrisiko prüfen, falls besprochen
- Strom, Gas und Internet für die neue Adresse anmelden
- Bei einer Eigentumswohnung: Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen
- Geld für die Grunderwerbsteuer bereithalten – der Bescheid kommt zuverlässig
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Notartermin?
Muss ich den Kaufvertragsentwurf vorher bekommen?
Kann ich beim Notartermin noch Änderungen verlangen?
Was kostet der Notar?
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Auszahlung?
Weiterlesen
- Objekt gefunden – was jetzt passiert – Die Reihenfolge vom Objekt bis zur Auszahlung und die Rolle der Finanzierungsbestätigung.
- Kaufnebenkosten im Überblick – Grunderwerbsteuer aller 16 Länder, Notar, Grundbuch und Maklercourtage.
- Der Antrag ist bei der Bank – Was in der Wartezeit vor der Zusage tatsächlich passiert.
- Immobilienkauf finanzieren – damit das Geld zum Termin bereitsteht.
Sprechen wir darüber
Ein Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos – vergütet werde ich im Erfolgsfall von der finanzierenden Bank.